Dolmetscher bei der diplomatischen Anläßen

Das Dolmetschen bei einem diplomatischen Anlass hat vieles mit dem Dolmetschen bei den Verhandlungen gemeinsam. Mit einem kleinen Unterschied, dass in diesem Fall das Treffen einen offiziellen Charakter hat und nach Protokoll verläuft. Dementsprechend wird es von Dolmetscher nicht nur eine klasse Leistung erwartet. Auch das Verhalten und Aussehen eines Dolmetschers muss einem gewissen Protokoll entsprechen. Ein Anzug und eine Krawatte sind hier unabdingbar!

Der Dolmetscher soll Verschwiegenheit über alle ihm zur Vorbereitung gestellten Informationen, oder die Themen, die bei dem Treffen behandelt werden bewahren.

Bei der diplomatischen Anlässen ist die Sitzordnung der Teilnehmer, einschließend den Platz für den Dolmetscher festgelegt. In der Regel sitzt der Dolmetscher zu der Rechten oder der Linken des Delegationsführers. Allerdings, es gibt auch Ausnahmen.

Wichtig ist, dass der Dolmetscher während der Vorstellung und auch im Laufe des Treffens alle Namen, Titel und Organisationen richtig benennt. Um sich die Peinlichkeiten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, dem Dolmetscher schon im Vorfeld alle notwendigen Informationen (Namen, Titel und Organisationen) zukommen zu lassen und auf die richtige Aussprache deren hinzuweisen.

Im Gegensatz zu dem in Europa geltenden Prinzip „nur in die Muttersprache übersetzen“, bei einem diplomatischen Treffen gilt die umgekehrte Regelung. Nämlich, die Rede eines Repräsentanten der Russischen Föderation wird von „seinem“ Dolmetscher in die Fremdsprache (Englisch, Deutsch usw.) überragen und umgekehrt. Spricht der Sprecher der ausländischen Delegation, wird seine Rede von „seinem“ Dolmetscher ins Russische übertragen.

Man glaubt, der „eigene“ Dolmetscher ist mit allen Einzelheiten der Angelegenheit vertraut und – WIHTIG! – wird keine ideologische Verzerrung der Information bei der Verdolmetschung der Rede seines Vorgesetzten zulassen, und alles so übertragen, „wie es sich gehört“. Kleine stilistische Ungenauigkeiten sind an der Stelle nicht von Belangen.

Darüber hinaus, kann man seinen eigenen Dolmetscher für eine ungenaue oder nicht komplette Übersetzung auch bestraffen. Man kann ihn während der Übersetzung berichtigen oder ihm ein Hinweis zur Übersetzung geben, falls er damit Schwierigkeiten hat. Das wird auch nicht als Verstoß gegen das Etikett gelten.

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